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Mit dem Green Deal und dem Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft wurde in Europa ein Paket von Maßnahmen auf den Weg gebracht, um den Übergang zu einer modernen, ressourceneffizienten und wettbewerbsfähigen Wirtschaft zu gestalten. Mit der Strategie „Nachhaltige Produkte zur Norm machen“ setzt Europa bei der Produktgestaltung auf Haltbarkeit, Reparatur, Wieder- und Weiternutzung, Wiederaufarbeitung, Recycling, Demontage. Rechtsvorhaben bauen auf Nutzungsinformationen, damit auch die notwendigen Informationen zur Verfügung gestellt werden, um eine nachhaltige Produktnutzung zu ermöglichen. Dies betrifft Produkte, die unter die zukünftige Ökodesign-Verordnung fallen. Auch Bauprodukte werden durch die zukünftige Bauprodukte-Verordnung in diesem Sinne neu geregelt.
Takeaways
- Verknüpfung von Grünem Deal und Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft in Europa mit Technischer Kommunikation und
- Nutzungsinformationen;
- Rechtsvorschriften setzen auf Informationen zur nachhaltigen Produktnutzung
Speaker
Dr. Gabriela Fleischer
- tekom e.V.
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